Verordnungen
Campingplatz Schaartven Overloon Vorschriften
Der Campingplatz Schaartven Overloon hat eine Hausordnung für seine Gäste aufgestellt. Diese Regeln können Sie unten einsehen. Wenn Sie nach dem Lesen der Hausordnung noch Fragen und/oder Anmerkungen haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ankunft
Am Tag Ihrer Ankunft im RV Park Overloon sind Sie ab 13:00 Uhr willkommen.
Markisenteppichen
Da wir auch das Grün erhalten wollen, ist die Verwendung von Plastik- oder Erdplanen nicht erlaubt. Lediglich die Verwendung von luft- und lichtdurchlässigen „Markisenteppichen“ ist erlaubt.
Ankunft/Abreise
Am Tag Ihrer Ankunft im Wohnmobilpark Overloon sind Sie ab 13:00 Uhr willkommen. Am Tag Ihrer Abreise vom Wohnmobilstellplatz Overloon müssen Sie Ihren Stellplatz vor 12:00 Uhr verlassen.
Tagesbesuch
Besucher, die nur auf eine Tasse Kaffee oder ein Getränk vorbeikommen, haben freien Eintritt. Dauert der Besuch länger als 2 Stunden ODER kommt der Besucher zum Schwimmen oder zur anderweitigen Nutzung unseres Sees und des Strandes, muss der Tagesgastpreis bezahlt werden.
Dieser beträgt 6 € pro Person über 3 Jahren. Diese Kosten werden den aufnehmenden Gästen in Rechnung gestellt. Die aufnehmenden Gäste sollten dies mit ihren Gästen selbst abrechnen, wenn sie dies wünschen.
Besucher müssen sich vor dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption melden. Ist dies nicht der Fall, gilt der Tagestarif
und die Kosten werden dem Konto des Gastes belastet.
Müll
Am Haupteingang des Campingplatzes ‚t Schaartven stehen drei Container für Hausmüll, Kleinabfälle, Glas und Papier. Sperrmüll, wie z.B. ausrangierte Campingausrüstung, Haushaltsgeräte, Putzlappen usw. dürfen hier nicht deponiert werden.
Sanitäre Einrichtungen
Die Nutzung unserer Sanitäranlagen ist kostenlos. Das Rauchen ist in den Sanitärgebäuden verboten. Für die Duschen müssen Sie den Knopf für heißes Wasser drücken.
Kleine Kinder
Bitte lassen Sie sich von Erwachsenen begleiten. Das Schwimmen im Schaartven erfolgt auf eigene Gefahr und Sie sollten sich selbst beaufsichtigen; es sind keine Rettungsschwimmer anwesend.
Hunde
Hunde sind bei uns willkommen. Ihr Hund muss im Park und auf dem Platz an der Leine geführt werden. Sie müssen alle Unfälle beseitigen, auch auf der Zufahrtsstraße des Campingplatzes. Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in den Sanitäranlagen nicht erlaubt.
Gemäß den Vorschriften der Provinz dürfen Hunde in ‚t Schaartven nicht baden.
Wichtige Telefonnummern
Allgemeinmedizinische Praxis Van den Boom
Baansestraat 6 5825 BX Overloon
Telefon: 0478-641202
Dringende Hilfe durch einen Hausarzt
Nach 17:00 Uhr und an Wochenenden:
Hausarzt Boxmeer
Doktor Kopstraat 1 5835 DV Beugen
Telefon: 0900-8880
In Notfällen
In (lebensbedrohlichen) Situationen rufen Sie immer zuerst die 112 an.
Brandsicherheit
Offenes Feuer ist auf den Stellplätzen nicht erlaubt.
Verkehr/Parken
Das gesamte Gelände des Campingplatzes ‚t Schaartven Overloon sollte im Schritttempo befahren werden. Die Wege sollten für eventuelle Notfälle freigehalten werden. Der Park ist von 22:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens geschlossen.
Kameraüberwachung
Zu Ihrer und unserer Sicherheit setzt der Campingplatz ‚t Schaartven eine Kameraüberwachung ein.
Lärmbelästigung
Wir bitten Sie, Radio, Fernseher usw. so zu benutzen, dass andere Gäste nicht gestört werden. Zwischen 22:30 und 08:00 Uhr haben wir eine nächtliche Ruhezeit.
WiFi
Im Park können Sie unser Wi-Fi-Netz kostenlos nutzen. Das erforderliche Passwort erhalten Sie bei Ihrer Ankunft.
Ihr Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle. Es versteht sich von selbst, dass Sie Schäden, die Sie verursachen, melden und für sie aufkommen müssen. Sie sind auch für das Verhalten Ihrer Besucher verantwortlich.
Das Schwimmbad in ‚t Schaartven wird nicht von uns beaufsichtigt und es sind keine Rettungsschwimmer anwesend. Erholung und Schwimmen geschieht auf eigene Gefahr!
Wir gehen davon aus, dass Sie die oben genannten Regeln respektieren. Wenn nötig, setzen wir diese gemäß den Recron-Bedingungen für touristische Anlagen durch.